CORPORATE SERVICES
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät
Investoren
aus dem deutschsprachigen Raum bei ihren geschäftlichen
Tätigkeiten in den Vereinigten
Staaten. Wir beraten unsere Mandantschaft dabei bei
Investitionen in den USA und bei rechtlichen Fragestellungen
bzgl. dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in den USA.
Unsere
Beratungsschwerpunkte
sind die folgenden:
Unternehmensgründung
in den USA
Als Teil unserer wirtschaftsrechtlichen
Beratung beraten wir Unternehmen und Investoren bei der Gründung
von Unternehmen in den USA. Unsere Kanzlei hilft dabei bei der
Frage, welche Gesellschaftsform (Aktiengesellschaft, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung,
Kommanditgesellschaft) gewählt werde sollte und in welchem
Bundesstaat eine Gründung erfolgen sollte. Dabei werden nicht nur
gesellschaftsrechtliche diskutiert, sondern auch Bereiche wie das amerikanische
Arbeitsrecht, Geschäftsführerverträge,
die Begründung
von Arbeitsverhältnissen
mit amerikanischen Angestellten sowie Aktienoptionspläne
und andere Beteiligungsmodelle.
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Daneben beraten wir bei der
Verhandlung von Lizenz-,
Manufaktur- und Vertriebsverträgen
und Joint Ventures mit
amerikanischen Kooperationspartnern. Ein weiterer Tätigkeitschwerpunkt
ist die Beratung im Vergaberecht und dem Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen an die amerikanische Bundesregierung und
amerikanische Ministerien.
Mergers and Acquisitions
Ein Schwerpunkt unsere Kanzlei ist die
rechtliche Beratung bei Unterhmenskäufen
in den USA. Wir beraten dabei Verkäufer
oder Käufer
von mittelständischen
Unternehmen in allen Phasen eines Unternehmenskauf, von den ersten Verhandlungen mit möglichen
Interessenten
über den Letter Of Intent bis zum Closing
und darüber hinaus.
Wir beraten
bei der rechtlichen Strukturierung und der Frage ob der fragliche
Kauf als Asset Deal oder Stock Deals strukturiert werden soll,
über
die Due Diligence und Einholung staatlicher Genehmigungen
bis zur Verhandlung wesentlicher Verträge
zum Abschluss der M&A Transaktion. Daneben beraten wir Investoren
und Mangement Teams bei Management Buyouts und Buyouts mit in- und
ausländischen
strategischen und Finanzinvestoren.
Corporate Finance
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei
ist die Beratung bei der Finanzierung der Unternehmensexpansion in
den USA oder Verhandlungen mit amerikanischen Finanzinstituten oder
Eigenkapitalinvestoren wie Private Equity- oder Venture Capital
Fonds oder Angel Investoren. Wir stehen dabei unseren Mandanten bei
Private Placements zur Verfügung und
beraten im amerikanischen Wertpapierrecht bei dem Anbieten von
Wertpapieren an amerikanische Investoren.
Cultural
Competence
Ein Vorteil unserer Rechtsanwaltskanzlei
ist dabei, dass sie von Rechtsanwälten mit
der Zielsetzung gegründet
wurde, deutschsprachigen Investoren nicht nur erstklassige
rechtliche Beratungsdienstleistungen ohne die Beratungskosten
amerikanischer Grosskanzleien anzubieten, sondern unsere Mandanten
dabei auch durch die kulturellen Fallstricke zu coachen, welche dem
ein oder anderen ausländischen
Investor in den USA anfangs das Leben schwer machen können. Unsere
Kanzlei wurde von Anwälten
gegründet,
welche in Grosskanzleien praktiziert haben, jedoch das Erfordernis
gesehen haben, persönliche
Beratung für
europäische
Investoren mit niedrigen Rechtsgebühren
zu verbinden. Dies ist auch einer der Gründe
dafür,
dass wir zahlreiche namhafte
Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern
rechtlich betreuen, von
Technologie-Startups zu multinationalen Unternehmen mit
weltweiten Produktionsstätten.
Sie finden zusätzliche
Informationen zu ausgewählten Rechtsgebieten unter
Publications.
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